On Februar - 24 - 2009ADD COMMENTS
Arbeitnehmer und Angestellte, die unter einem bestimmten Bruttoverdienst liegen (2009 sind das 48600 € im Jahr), müssen sich ein Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wählen. Der Beitrag wird prozentual vom Gehalt bis zu einer Verdienstobergrenze (2009 sind es 44100 €) erhoben.
Seit 2009 ist die Beitragshöhe bei allen GKV per Gesetz festgelegt und überall gleich. Die Leistungen aller GKV richten sich nach einem für alle verbindlichen Leistungskatalog. In der Regel handelt es sich ...More